„Mit der elektronischen Gefangenenpersonalakte erreichen wir einen wichtigen Meilenstein bei der Digitalisierung des Thüringer Justizvollzugs“, sagt Staatsekretär Christian Klein. „Digitalisierung ist dabei kein Selbstzweck. Sie muss den Bediensteten die tägliche Arbeit erleichtern, Abläufe beschleunigen und dafür sorgen, dass die notwendigen Informationen dort verfügbar sind, wo sie gebraucht werden. Mein ausdrücklicher Dank gilt deshalb unseren Kolleginnen und Kollegen, die an der Entwicklung und Erprobung mitgewirkt haben. Das Projekt zeigt, dass im Thüringer Justizvollzug nicht nur fachliche Erfahrung, sondern auch erhebliche technische Kompetenz vorhanden ist.“
Die von der IT-Leitstelle des Thüringer Justizvollzugs gemeinsam mit den Justizvollzugsanstalten und dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz entwickelte Lösung steht ab dem 30. September 2026 zur Verfügung. Der Einführung vorausgegangen ist eine intensive Konzeptions- und Pilotierungsphase. Entwicklung und Betrieb können nach bisherigen Erfahrungen deutlich kostengünstiger gestaltet werden als bei marktüblichen Lösungen. Gleichzeitig verbleibt das fachliche und technische Know-how im Freistaat. Anpassungen können dadurch unmittelbar an den tatsächlichen Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet werden.
Die elektronische Gefangenenpersonalakte führt bislang in unterschiedlichen Aktenbestandteilen vorgehaltene Informationen digital zusammen. Innerhalb der vorgesehenen Zugriffsberechtigungen können die zuständigen Bediensteten unmittelbar auf die für ihre Arbeit benötigten Unterlagen zugreifen. Dazu gehören beispielsweise Vollzugs- und Eingliederungspläne, Entscheidungen über Lockerungen sowie Dokumente der Fachdienste, insbesondere des Sozialen und Psychologischen Dienstes. Von der Erstellung von Dokumenten über deren Bearbeitung und Ablage bis zum späteren Abruf können die wesentlichen Arbeitsschritte innerhalb des digitalen Systems erfolgen.
„Davon profitieren nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugs“, so Klein. Schnell verfügbare und vollständig dokumentierte Informationen erleichtern auch die zügige und fundierte Vorbereitung von Entscheidungen im Vollzugsalltag. Zugleich werden Medienbrüche reduziert, Arbeitsprozesse nachvollziehbarer und der Papierverbrauch verringert“, sagt Klein. „Dass Thüringen diese Anwendung als erstes Bundesland produktiv einführt, ist ein Erfolg, auf den wir stolz sein können. Besonders wichtig ist mir dabei, dass die elektronische Gefangenenpersonalakte mit eigenem Fachwissen entwickelt wurde – von der Konzeption über die Programmierung und Pilotierung bis hin zur Einführung.“
Die IT-Leitstelle des Thüringer Justizvollzugs entwickelt bereits seit 1995 eigene Fachverfahren für die besonderen Anforderungen des Justizvollzugs. In mittlerweile 31 Jahren ist so eine umfassende Anwendungslandschaft mit 29 Einzelmodulen entstanden, die zentrale Bereiche der Vollzugsverwaltung digital unterstützt.