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Start für eAkte am Verwaltungsgericht Weimar

47/2021
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Das Verwaltungsgericht Weimar führt zum 2. November 2021 die ersten elektronischen Gerichtsakten der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. Konkret werden ab diesem Datum sämtliche neu anzulegenden Verfahrensakten ausschließlich elektronisch als sogenannte eAkten geführt. „Damit pilotiert das Projekt ‚eJustice Thüringen‘ erstmals eAkten der Fachgerichte. Innerhalb eines Jahres wird damit an einem dritten Standort der Thüringer Justiz die elektronische Gerichtsakte eingeführt,“ so Justizminister Dirk Adams.

Elke Heßelmann, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Weimar, ergänzt, dass „das Verwaltungsgericht Weimar mit der eAkte gut für das steigende Aufkommen von Eingängen im elektronischen Rechtsverkehr gerüstet ist, welcher ab dem 1. Januar 2022 für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden sowie andere professionell Einreichende verpflichtend wird“.

Inzwischen werden an vier Thüringer Gerichten Verfahrensakten elektronisch geführt, darunter an den Landgerichten Meiningen und Gera die erstinstanzlichen Verfahren der Zivil- und Handelskammern sowie am Oberlandesgericht die Zivilverfahren der ersten und zweiten Instanz.

Die elektronische Aktenführung soll nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab dem 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich sein. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3.500 Bedienstete aus. Die Mitarbeitenden im Wachtmeisterdienst, in den Geschäftsstellen, in der Rechtspflege sowie im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst werden im Rahmen eines landesweiten Projektes auf die Umstellung vorbereitet. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Anpassung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle ist die Einführung einer elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl von notwendigen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt.

„Ich hoffe, dass die Erfahrungen am Verwaltungsgericht Weimar eine zügige Fortführung des Projektes an den weiteren Verwaltungsgerichten in Thüringen erlauben und auch für die Arbeits- und Sozialgerichte sowie für das Finanzgericht nutzbar sein werden“, so Minister Adams weiter.

Das Verwaltungsgericht Weimar weist zusätzlich darauf hin, dass wegen der Einführung der elektronischen Gerichtsakte das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) in Rechtssachen am Vormittag des 2. November 2021 nicht zur Verfügung stehen wird und bittet darum, eilige Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes telefonisch anzukündigen und Antragsschriften sowie eilige Schriftsätze per Fax (vorab) zu übermitteln.

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