Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz führt das erfolgreiche Landesprogramm Dolmetschen auch ab 2027 fort. Das entsprechende EU-weite Vergabeverfahren für die nächste Programmphase wurde jetzt auf der europäischen Vergabeplattform TED veröffentlicht. Das Landesprogramm ermöglicht berechtigten Einrichtungen in Thüringen einen unkomplizierten und kostenfreien Zugang zu professionellem Video- und Audiodolmetschen. Damit trägt das Land dazu bei, dass Verständigung auch dann gelingt, wenn Menschen noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen – etwa bei Behörden, in Beratungsstellen, im Gesundheitswesen, in Schulen und Kitas oder in Justizeinrichtungen.
„Gute Verständigung entscheidet oft darüber, ob Integration und nicht zuletzt Arbeitsaufnahme gelingt. Das Landesprogramm Dolmetschen ist längst mehr als ein Angebot für Zuwanderer – es ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Handlungsfähigkeit unserer Behörden, Kliniken und Beratungsstellen geworden. Deshalb sichern wir es auch über 2026 hinaus.“
Die Bedeutung des Programms zeigt sich auch an der kontinuierlich hohen Nachfrage: Rund 1.500 Einrichtungen und Stellen aus allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten sind inzwischen für die Nutzung registriert. Durchschnittlich werden rund 2.900 Dolmetschgespräche mit insgesamt etwa 60.000 Gesprächsminuten pro Monat geführt. Besonders häufig wird das Angebot von Ämtern und Behörden genutzt. Weitere wichtige Nutzergruppen sind Projektträger und medizinische Einrichtungen.
Das bisherige Landesprogramm läuft nach zweimaliger Verlängerung planmäßig zum 31. Dezember 2026 aus. Mit der nun eingeleiteten Neuvergabe soll eine möglichst nahtlose Fortsetzung ab dem 1. Januar 2027 gewährleistet werden. Für das Jahr 2027 stehen hierfür bis zu 1,2 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Der neue Vertrag soll zunächst für ein Jahr geschlossen werden. Darüber hinaus sind Verlängerungsoptionen vorgesehen.
Auch künftig soll ein flächendeckendes Angebot für mehr als 50 Sprachen zur Verfügung stehen. Das Verfahren berücksichtigt zugleich die Entwicklung der tatsächlichen Bedarfe und ermöglicht eine flexible Anpassung des Angebots. Neu hinzukommen sollen unter anderem weitere Einrichtungen, für die im Rahmen einer ressortübergreifenden Bedarfsabfrage ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde.
„Fast 1.500 Einrichtungen im ganzen Land nutzen das Angebot bereits – das zeigt, wie sehr es gebraucht wird. Gerade in einem Flächenland wie Thüringen ersetzt ein flexibel einsetzbares digitales Dolmetschangebot oft, was vor Ort schlicht nicht verfügbar wäre – und entlastet damit zugleich unsere Behörden“, so Ministerin Meißner.