„Damit setzt Thüringen gemeinsam mit dem Bund seine konsequente Rückführungspolitik fort“, sagt Thüringens Migrationsministerin Beate Meißner. „Wer unser Gastrecht missbraucht, muss unser Land wieder verlassen. Das ist keine Frage von Härte, sondern von Rechtsstaatlichkeit. Genau das ist die Handlungsfähigkeit, die die Bürger von einem funktionierenden Staat erwarten können.“
Die vier abgeschobenen Personen waren teilweise über Jahre hinweg mit einer Vielzahl von Straftaten aufgefallen. Das Spektrum reicht von einfachen Körperverletzungsdelikten- und kleineren Vermögensdelikten bis hin zu gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Raub, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Vergewaltigung. In einem Fall summieren sich die Verfahren auf rund 30.
Es handelt es sich bei den vier aus Thüringen abgeschobenen Personen nicht um Fälle, bei denen lediglich eine ausländerrechtliche Ausreiseverpflichtung bestand“, so Meißner. „Vielmehr sind es mitunter Mehrfach- und Intensivstraftäter, die wiederholt und teilweise in erheblicher Weise gegen die deutsche Rechtsordnung verstoßen haben. Ihre Rückführung ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und zur Durchsetzung des Rechtsstaates.“
Die Maßnahme war mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Unter anderem mussten innerhalb weniger Stunden zusätzliche Abschiebungshaftplätze organisiert werden, da die Abschiebungshafteinrichtung (AHE) in Arnstadt vollständig belegt war. Neben dem Thüringer Landesverwaltungsamt und den zuständigen Ausländerbehörden haben insbesondere die Thüringer Polizei, die zuständige Staatsanwaltschaft und das TMJMV zum erfolgreichen Vollzug der Maßnahmen beigetragen. „Abschiebungen sind hochkomplexe Verfahren, die von vielen Behörden vorbereitet und innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden müssen. Unsere Bediensteten haben erneut gezeigt, dass Thüringen handlungsfähig ist. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank“, so Meißner.