Wegen der großen Auswirkung auf den Alltag von Menschen forderten Verbraucherschützer seit Jahren eine bessere Transparenz bei der Bonitätsbewertung von Verbrauchern durch Auskunftstellen wie die Schufa eine ist. Gestärkt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zeigte dies letztlich Wirkung. Seit dem Frühjahr dieses Jahres bewertet die Schufa die Bonität von Verbrauchern auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten. Die Bewertung beruht dabei auf zwölf öffentlich einsehbaren Kriterien. Neu ist auch, dass Verbraucher und Unternehmen denselben Score erhalten. Bislang unterschieden sich diese. Die Verbraucherzentrale Bund weist darauf hin, dass zum Start erstmal 25 Prozent der Schufa-Vertragspartner den neuen Score nutzen würden und die alten Branchen-Scores noch im Umlauf seien.
„Der Ansatz, mehr Transparenz zu schaffen, ist richtig und begrüßenswert. Die Menschen müssen wissen, warum und aufgrund welcher Daten sich die Bewertung ihrer Bonität geändert hat“, so Meißner. „Es ist wichtig, dass sie bei Unklarheiten Aufklärung erhalten und bei Fragen Kontakt aufnehmen können.“
Gleichzeitig scheint es auch beim neuen Bewertungssystems Probleme zu geben. So berichten die Verbraucherzentralen von vermehrt auftretenden Hinweisen auf Probleme, Unklarheiten und mögliche Benachteiligungen. Die Verbraucherzentrale Thüringen beteiligt sich deshalb an einer bundesweiten Fallsammlung, die noch bis 31. August läuft.
Ziel der Fallsammlung sei es, mögliche Lücken, Unklarheiten und strukturelle Probleme des neuen Bewertungssystems sichtbar zu machen. Gesucht würden insbesondere Fälle, in denen falsche oder veraltete Daten über die Schufa-App nicht oder nur schwer korrigiert werden könnten. Auch unerwartet niedrige oder verschlechterte Scores seien von Interesse.
„Es ist gut, dass die Verbraucherzentralen hier Daten sammeln, um wiederkehrende Probleme zu clustern und zu benennen. Gegebenenfalls muss man politisch nachsteuern“, betont Meißner.
Erfahrungen können über www.vzth.de/kontakt-th gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt außerdem, mindestens einmal jährlich bei Auskunfteien Auskunft darüber einzuholen, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden.