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Intensivstraftäter schnell nach Tunesien abgeschoben

42/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Gestern wurde ein Intensivstraftäter aus Thüringen nach Tunesien abgeschoben. „Der Rechtstaat hat schnell reagiert und seine Handlungsfähigkeit einmal mehr unter Beweis gestellt“, sagte Justiz- und Migrationsministerin Beate Meißner. „Dank des gemeinsamen Handelns verschiedener Behörden konnte eine Person, die ihre Integrationsunwilligkeit deutlich unter Beweis gestellt hatte, außer Landes gebracht werden.“

Der Mann reiste Mitte 2024 erstmals unerlaubt in das Bundesgebiet ein, sein Asylantrag wurde kurze Zeit später abgelehnt. Infolge eines Klageverfahrens gegen die Ablehnung des Asylantrags erfolgte Anfang 2025 die teilweise Aufhebung des BAMF-Bescheids. Hierdurch mangelte es an einer vollziehbaren Rückkehrentscheidung. Seit Mai dieses Jahres ist der Betreffende vermehrt auffällig geworden, unter anderem durch Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Es sind mehr als 30 Ermittlungsverfahren gegen den Betreffenden anhängig. Am 13. August mündete das Verhalten des Mannes in polizeilichem Unterbindungsgewahrsam. Im Zuge dessen hat der Betreffende die Gewahrsamszelle erheblich beschädigt. Schließlich wurde der Tunesier zur Vollstreckung des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams in die JVA Hohenleuben verbracht. Auch dort kam zu weiteren strafrechtlich relevanten Vorfällen.

Die Ausländerbehörde des Saale-Holzland-Kreises wies folgerichtig den Tunesier ohne Gewährung einer Ausreisefrist aus dem Bundesgebiet aus. Innerhalb von zwei Tagen konnte die Abschiebung des Intensivstraftäters organisiert werden. „Dies gelang in enger Kooperation aller beteiligten Stellen – der Ausländerbehörde, des Landesverwaltungsamtes, der Thüringer Landespolizei, der Strafermittlungs- und Vollstreckungsbehörden, der Bundespolizei sowie des TMJMV. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement“, so Meißner. „Das gemeinsame Vorgehen hat weitere Taten des Mannes in unserem Land verhindert und so die Sicherheit hier gestärkt. Wir werden auch weiterhin keine Personen dulden, die unsere Werte nicht anerkennen und Straftaten begehen. Solchem Verhalten folgt nach Vorliegen aller rechtlichen Voraussetzungen konsequent die Abschiebung.“

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