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Thüringen startet die Justizassistenz zur Nachwuchsgewinnung

41/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Juristischer Nachwuchs soll in Thüringen gehalten werden. Dieses Ziel hat sich die Landesregierung schon zu Beginn gesetzt. Mit immer mehr Neueinstellungen von Referendarinnen und Referendaren aber auch bei Richtern und Staatsanwälten sowie Anpassungen bei der Einstellungsvoraussetzung für das Richteramt, konnten erste Maßnahmen ergriffen werden.

Justizministerin Beate Meißner steht vor dem Thüringer Oberlandesgericht mit den Teilnehmern der Justizassistenz

Am heutigen Donnerstag wurde ein weiterer Baustein hinzugefügt: Die Justizassistenz ist an den Start gegangen. Diese wird als modernes Instrument zur Nachwuchsgewinnung und -bindung beitragen und ist ein weiteres Vorhaben des Regierungsvertrages, das die Landesregierung umsetzt.

Immer mehr Richter und Staatsanwälte gehen in den Ruhestand und der Wettbewerb um den juristischen Nachwuchs wird härter. „Wir warten nicht, bis uns die guten Köpfe fehlen. Wir gewinnen sie, solange sie noch bei uns lernen“, sagt Thüringens Justizministerin Beate Meißner.

Mit der Justizassistenz schafft das Thüringer Justizministerium eine Möglichkeit für Referendarinnen und Referendare, schon neben der Ausbildung eigenständig mitzuarbeiten. Im Sitzungsdienst, bei Recherchen und Entscheidungsvorbereitungen können sie eingesetzt werden und erhalten dafür, wie regelmäßig bei Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes auch, eine Vergütung. Die Tätigkeit als Justizassistentin oder Justizassistent verbindet juristische Ausbildung und berufliche Praxis auf besonders wirkungsvolle Weise: Referendarinnen und Referendare sammeln frühzeitig vertiefte Erfahrungen in der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeit. Zugleich entlasten sie Gerichte und Staatsanwaltschaften. Dieses Modell stärkt die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber und trägt damit unmittelbar zur Nachwuchsgewinnung bei.

„Dabei ist uns wichtig, dass diese Möglichkeit strikt vom Referendariat getrennt ist. Es entsteht kein direkter Ausbildungsvorteil, abgesehen davon, dass man zusätzliche Erfahrung sammeln kann. Schließlich hat die Ausbildung der Referendare für uns Vorrang“, so der Präsident des Justizprüfungsamtes Jürgen Matz. Erprobt werden soll die Justizassistenz zunächst am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Erfurt mit einer einjährigen Pilotphase.

„Wer die Justiz von innen erlebt, der bleibt ihr oft treu. Und ein starker Rechtsstaat braucht Personen, die ihn tragen. Die Justizassistenz ist dabei eine richtige Win-Win-Situation für Referendare und die Justiz. Mit ihr investieren wir in die, die den Rechtsstaat von morgen sichern“, so Ministerin Meißner abschließend.

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