Die Thüringer Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Beate Meißner, hat die neue „Thüringer Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Integration und sozialen Beratung von Menschen mit Migrationsbiografie (Projektförderrichtlinie Integration und migrationsspezifische Sozialberatung)“ unterzeichnet. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Juli 2026 in Kraft und bildet künftig die Grundlage der Integrationsförderung des Freistaats Thüringen.
Mit der Neuauflage werden die bisher getrennten Förderrichtlinien für Integrationsprojekte und die migrationsspezifische Sozialberatung erstmals in einem gemeinsamen Förderinstrument zusammengeführt. Ziel ist es, die Förderstruktur übersichtlicher zu gestalten, Verfahren zu vereinfachen und Förderangebote besser aufeinander abzustimmen.
Ministerin Beate Meißner: „Integration gelingt dort, wo Menschen konkrete Unterstützung erhalten und sich aktiv in unsere Gesellschaft einbringen können. Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir klare Strukturen, vereinfachen die Förderlandschaft und geben Kommunen sowie Trägern mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig bekennen wir uns dazu, auch künftig Angebote zu fördern, die Menschen mit Migrationsbiografie beim Ankommen und bei der gesellschaftlichen Teilhabe unterstützen.“
Die neue Richtlinie gliedert sich in drei Programmsäulen:
- Programmsäule 1 fördert die migrationsspezifische Sozialberatung für anerkannte Geflüchtete in den Kommunen.
- Programmsäule 2 unterstützt lokale und regionale Integrationsangebote.
- Programmsäule 3 richtet sich an überregionale, landesweite oder länderübergreifende Integrationsprojekte.
Inhaltliche Zielen und damit Schwerpunkte der Integrationsförderung sind die sprachliche Integration, die Erstintegration in den Arbeitsmarkt, niedrigschwellige psychosoziale Unterstützungsangebote sowie die Förderung von Frauen und Kindern mit Migrationsbiografie.
„Wir investieren gezielt, denn Sprache ist der Schlüssel zur Integration und Integration gelingt am besten durch Arbeit. Integrationswillige in Thüringen dürfen nicht an mangelnden Möglichkeiten scheitern. Aber Integration ist auch keine Einbahnstraße. Sie gelingt nur dort, wo sie von beiden Seiten gewollt ist. Wer zu uns kommt, muss diese Angebote auch annehmen, sich einbringen, unsere Sprache lernen und unsere Werte respektieren.“ so Migrationsministerin Beate Meißner.
Für Projekte der Programmsäulen 2 und 3 können Zuwendungen in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Darüber hinaus eröffnet die neue Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer mehrjährigen Förderung und sieht ein vollständig digitales Antragsverfahren vor.
Für Projekte mit Beginn im Januar 2027 lautet die Antragsfrist 30. September 2026.
Die Richtlinie wird zeitnah im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Weitere Informationen zur Antragstellung stehen auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zur Verfügung. Förderanträge sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.