Die Landesaufnahmeanordnung soll es Afghaninnen und Afghanen ermöglichen, Angehörige nachzuholen, die nach der Machtübernahme der Taliban an Leib, Leben und Freiheit bedroht sind. „Viele Menschen, die bereits hier leben und arbeiten, machen sich große Sorgen um ihre Verwandten dort“, so Adams. „Wir sehen uns aus humanitären Gründen in der Pflicht, sie zu unterstützen. Thüringen kann seinen Beitrag leisten und wird dies auch tun.“
Bei den hier lebenden Verwandten muss es sich um deutsche Staatsangehörige oder afghanische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel beziehungsweise einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung handeln. Sie müssen sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens sechs Monaten in Thüringen wohnen. Begünstigt sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades, Verwandte zweiten Grades sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder. Weitere Personensorgeberechtigte begünstigter minderjähriger Kinder können mit einbezogen werden. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.
Das Aufnahmeprogramm gilt bis zum 31. Dezember 2022. Es wird davon ausgegangen, dass darüber pro Jahr etwa 100 afghanische Angehörige aufgenommen werden. Derzeit leben rund 8000 Menschen aus Afghanistan in Thüringen. „Wir hoffen, dass nun das Bundesinnenministerium rasch das notwendige Einvernehmen erklärt und wir bald den ersten Menschen helfen können“, sagt Adams.