Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Thüringen will Grundbuchberichtigungen erleichtern und Erben entlasten

34/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Die 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat eine Initiative des Thüringer Ministeriums für Justiz zur Wiedereinführung eines Erbscheins unterstützt, der ausschließlich auf die Vorlage beim Grundbuchamt beschränkt ist und kostenrechtlich begünstigt werden soll. Die Initiative soll praktische und finanzielle Hürden bei der Nutzung von Grundstücken und Waldflächen abbauen, Erben entlasten und öffentliche wie private Vorhaben erleichtern.

Immer häufiger sind Grundstücke oder Grundstücksanteile im Grundbuch noch auf längst verstorbene Personen oder auf Erbengemeinschaften, deren Mitglieder nicht vollständig bekannt sind, eingetragen. Das Grundbuch wird oft nicht berichtigt, weil dafür ein Erbschein erforderlich ist und die Kosten für diesen den Grundstückswert übersteigen. Für Erben ist es dann teurer, den Erbschein zu beantragen und das Grundbuch berichtigen zu lassen, als untätig zu bleiben. „Ein unakzeptabler Zustand“, so Thüringens Justizministerin Beate Meißner, „Verlässliche Grundbücher sind Grundlage für Rechtssicherheit, Investitionen und eine geordnete Flächenentwicklung. Wer einen Grundbucheintrag berichtigen lassen will, darf daran nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten gehindert werden. Ein auf Grundbuchzwecke beschränkter und kostenbegünstigter Erbschein wäre eine pragmatische Lösung für ein akutes Problem der Rechtspraxis.“

In Thüringen zeigt sich die Problemlage besonders deutlich. Nach Schätzungen weisen allein im Freistaat bis zu 40.000 Hektar Privatwaldfläche ungeklärte Eigentumsverhältnisse auf. Vergleichbare Konstellationen bestehen auch in anderen Ländern. Mit jedem weiteren Erbfall werden die Eigentumsverhältnisse komplexer und eine spätere Berichtigung des Grundbuchs komplizierter. Deshalb bitten die Länder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Abhilfe zu schaffen. Vorgesehen werden soll ein besonderer, kostenbegünstigter Erbschein, der ausschließlich für die Vorlage beim Grundbuchamt genutzt werden kann. So sollen Erben entlastet und Grundbuchberichtigungen erleichtert werden.

 

 

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge