Immer häufiger sind Grundstücke oder Grundstücksanteile im Grundbuch noch auf längst verstorbene Personen oder auf Erbengemeinschaften, deren Mitglieder nicht vollständig bekannt sind, eingetragen. Das Grundbuch wird oft nicht berichtigt, weil dafür ein Erbschein erforderlich ist und die Kosten für diesen den Grundstückswert übersteigen. Für Erben ist es dann teurer, den Erbschein zu beantragen und das Grundbuch berichtigen zu lassen, als untätig zu bleiben. „Ein unakzeptabler Zustand“, so Thüringens Justizministerin Beate Meißner, „Verlässliche Grundbücher sind Grundlage für Rechtssicherheit, Investitionen und eine geordnete Flächenentwicklung. Wer einen Grundbucheintrag berichtigen lassen will, darf daran nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten gehindert werden. Ein auf Grundbuchzwecke beschränkter und kostenbegünstigter Erbschein wäre eine pragmatische Lösung für ein akutes Problem der Rechtspraxis.“
In Thüringen zeigt sich die Problemlage besonders deutlich. Nach Schätzungen weisen allein im Freistaat bis zu 40.000 Hektar Privatwaldfläche ungeklärte Eigentumsverhältnisse auf. Vergleichbare Konstellationen bestehen auch in anderen Ländern. Mit jedem weiteren Erbfall werden die Eigentumsverhältnisse komplexer und eine spätere Berichtigung des Grundbuchs komplizierter. Deshalb bitten die Länder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Abhilfe zu schaffen. Vorgesehen werden soll ein besonderer, kostenbegünstigter Erbschein, der ausschließlich für die Vorlage beim Grundbuchamt genutzt werden kann. So sollen Erben entlastet und Grundbuchberichtigungen erleichtert werden.