Die Reform soll Asylverfahren in der Europäischen Union stärker vereinheitlichen, irreguläre Migration besser steuern und Identitäts- sowie Sicherheitsüberprüfungen früher ermöglichen. Zugleich sollen besondere Schutzbedarfe schutzsuchender Menschen schneller erkannt werden.
Ein zentraler Bestandteil ist das künftig verpflichtende Screening. Es umfasst Identitäts- und Sicherheitskontrollen, eine vorläufige Gesundheitsprüfung sowie eine erste Einschätzung besonderer Schutzbedarfe. In Thüringen übernimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt die Funktion der federführenden Überprüfungsbehörde.
„Mit der GEAS-Reform bekommt Thüringen ein klar strukturiertes Verfahren für die ersten Schritte nach dem Aufgriff oder der Antragstellung: Das Landesverwaltungsamt koordiniert das Screening, die Polizei unterstützt zunächst bei den Sicherheitsabfragen, und besondere Schutzbedarfe werden frühzeitig erfasst. Das erleichtert die Arbeit der Behörden und verhindert, dass wichtige Fragen erst spät im Verfahren geklärt werden“, so Meißner.
Die Thüringer Polizei wird die Sicherheitskontrollen zunächst unterstützend begleiten, solange technische Anbindungen an europäische Datenbanken noch im Aufbau sind. Für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer bleiben die bestehenden Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe unverändert bestehen. Zur frühzeitigen Erkennung besonderer Schutz- und Unterstützungsbedarfe ist zudem ein mehrstufiges, digital unterstütztes Verfahren vorgesehen, das psychosoziale Beratung und bei Bedarf vertiefende psychologische Diagnostik einschließt.
„Bisher wurde vieles zu spät geklärt – wer schutzwürdig ist, wer ein Risiko darstellt. Mit der GEAS-Reform ändert sich das. Sie ist ein wichtiger Bestandteil gesteuerter und geordneter Migrationspolitik“, so Meißner abschließend.