„Ich begrüße ausdrücklich die Umbenennung der juristischen Standardwerke durch den C. H. Beck Verlag. Diese Namen sind verbunden mit dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte und Rechtsgeschichte. Es muss für die Opfer des NS-Regimes unerträglich gewesen sein, dass juristische Werke Deutschlands nach Juristen benannt waren, die in der NS-Zeit Karriere gemacht, das Regime unterstützt und von ihm profitiert haben.“
Zu den Standardwerken, denen der juristische Fachverlag C. H. Beck einen anderen Namen geben wird, gehören unter anderem die Gesetzessammlung „Schönfelder“, der mehrbändige Grundgesetzkommentar „Maunz/Dürig“ sowie der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch „Palandt“. Der „Palandt“ beispielsweise hat im Zivilrecht eine herausragende Stellung insbesondere für die Praxis. Otto Palandt war zu Zeiten des Nationalsozialismus der Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und bekleidete damit eine einflussreiche Position im Bereich der Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Dritten Reich.
„Ich danke dem C. H. Beck Verlag für diese richtige und wichtige Entscheidung, wenngleich sie auch längst überfällig war. Der Verlag setzt hiermit auch ein bedeutendes Zeichen gegen Antisemitismus in unserem Land und beendet ein weiteres Kapitel einer versteckten NS-Erinnerungskultur“, so der Minister abschließend.