„Für die Landkreise und kreisfreien Städte ist die von der Landesregierung seit März zugesagte Spitzkostenabrechnung für die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nun endgültig festgeschrieben. Mit einer Spitzabrechnung werden alle notwendigen und angemessenen Kosten, die über die ohnehin geltende Pauschalzahlung pro geflüchteter Person hinausgehen, vom Land erstattet. Ich sehe diese Änderung der Kostenerstattungsverordnung als Erfolg des frühzeitigen und kontinuierlichen Austausches zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Landkreistag und mir. Es war mir von Anfang an wichtig, gerade die Kreise und Kommunen, die die Hauptlast der Aufnahme der Geflüchteten tragen, so gut wie möglich bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen.“
Hintergrund:
Am 24. Juni 2022 trat die geänderte Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüKeVo) mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Nr. 15, in Kraft. Damit ist die Zusage der Landesregierung einer Spitzkostenabrechnung für die notwenigen und angemessenen Kosten, die gemäß Asylbewerberleistungsgesetz für die Geflüchteten aus der Ukraine für die Kommunen entstanden sind, in Kraft getreten.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15 vom 24.06.2022 finden Sie hier (PDF):