Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft sind umgehend informiert worden und haben die Ermittlungen zu den Umständen des Todes vor Ort aufgenommen. Gegenwärtig liegen keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden vor.
Der Gefangene befand sich wegen des Tatvorwurfs des Totschlags in Untersuchungshaft.