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Adams: Schutz vor unfairen Verträgen verbessern

27/2021
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

„Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unfairen Vertragsabschlüssen schützen, insbesondere diejenigen, die offenbar gezielt besonders häufig mit unlauteren Methoden konfrontiert werden“, sagt Thüringens Verbraucherschutzminister Dirk Adams. Er wird morgen im Bundesrat zum Gesetz für faire Verbraucherverträge (TOP 121, BR-Drs. 565/21) reden.

„Aggressive Werbetechniken sind kein neues Phänomen. Aber im Zuge der Covid-19- Pandemie waren die Menschen vermehrt zuhause und konnten leichter Opfer z. B. von so genannten ,Abofallen´ werden“, sagt Adams weiter. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem bei Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen im elektronischen Rechtsverkehr und Abtretungsverboten sowie unerwünschter Telefonwerbung vor. „Besonders begrüße ich, dass auf Drängen der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister endlich ein ‚Kündigungsbutton‘ bei Dauerschuldverhältnissen im elektronischen Rechtsverkehr eingeführt wird,“ führt Adams aus. Das heißt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig eine Kündigungserklärung ähnlich einfach wie eine Vertragsabschlusserklärung abgeben können. „Gerade in diesem Bereich waren die Webseiten einiger Unternehmen eher intransparent und der Aufwand und die Fehleranfälligkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher eher groß.“

Adams kritisiert an dem Gesetz, dass das Klauselverbot für Laufzeitvereinbarungen aufgeweicht und der Anwendungsbereich des Klauselverbots nicht auf alle Anbietenden von Sport- oder Freizeiteinrichtungen ausgeweitet wurde. „Das bedeutet, dass Verträge weiterhin eine Erstlaufzeit von zwei Jahren haben dürfen,“ erklärt Minister Adams. „Aber immerhin gibt es nun ein monatliches Kündigungsrecht.“ Adams führt weiter aus: „Und gerade im Sport- und Freizeitbereich hätte man die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor zu langen Vertragslaufzeiten schützen müssen, da es hier häufig erst einmal ums Ausprobieren für einige Zeit geht.“

Als Fazit zieht der Minister indes eine positive Bilanz: „Das vorliegende Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt im Sinne der Stärkung des Verbraucherschutzes“, so der Minister.

Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Thüringen (VZTH) setzt sich das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für eine verbesserte Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. Adams und der Geschäftsführer der VZTH, Dr. Ralph Walther, haben zum Beispiel bei einem Web-Seminar Fragen von Seniorinnen und Senioren beantwortet. „Beratung ist ein zentrales Element beim Schutz der Verbraucherrechte. Denn oft wissen Betroffene einfach nicht, welche Rechte sie haben und wie sie sich gegen unfaire Verträge wehren können“, so Adams. So haben Verbraucherinnen und Verbraucher neben dem Gebrauch des Widerrufsrechts zum Beispiel auch die Möglichkeit, unerwünschte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur zu melden.

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