Zum 1. Juni wird für diese Menschen der Leistungsbezug vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zum Sozialgesetzbuch II und XII übergehen. Dies bedeutet bessere gesellschaftliche Teilhabe, umfassende Integration, Zugang zum Arbeitsmarkt und Teilhabe an Sprachkursen für die Geflüchteten aus der Ukraine. „Ich begrüße den Rechtskreiswechsel und die damit verbundenen Verbesserungen für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer. Wir dürfen aber gleichzeitig nicht die Geflüchteten aus anderen Staaten vergessen“, so Adams.
Der Minister nutzte die Gelegenheit und dankte ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den vielen Ehrenamtlichen in den Kommunen für ihr außerordentliches Engagement für die Geflüchteten in den vergangenen Monaten.
Die Rede von Migrationsminister Dirk Adams zu TOP 36 finden Sie auf der Website des Bundesrates.