Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Landtag beschließt Modernisierung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

25/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Mit dem heutigen Beschluss des Thüringer Landtags über das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes werden die rechtlichen Grundlagen für einen digitaleren, organisatorisch klarer aufgestellten und dauerhaft arbeitsfähigen Verfassungsgerichtshof geschaffen. Das Gesetz ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aktenführung und verbessert zentrale organisatorische Abläufe des höchsten Gerichts des Freistaats. Zudem regelt es die vorläufige Amtsfortführung von altersbedingt ausscheidenden Mitgliedern. Das Verfassungsorgan bleibt damit arbeitsfähig, auch wenn kein Nachfolger gewählt wurde.

Dazu erklärt Justizministerin Beate Meißner: „Wir machen das wichtigste Gericht Thüringens moderner, digitaler und krisenfester. Gerade in herausfordernden Zeiten ist es wichtig, die Funktionsfähigkeit verfassungsrechtlicher Institutionen dauerhaft zu sichern und damit Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.“

Künftig kann der Verfassungsgerichtshof die digitalen Strukturen der Thüringer Justiz umfassend nutzen. Dadurch werden elektronische Einreichungen, digitale Aktenbearbeitung und ein reibungsloserer Austausch innerhalb der Justiz erleichtert. Gleichzeitig werden Regelungen zur Vertretung und zur Sicherung der kontinuierlichen Arbeitsfähigkeit des Gerichts präzisiert. Ziel ist es, die Resilienz des Verfassungsgerichtshofs dauerhaft zu stärken und Verfahren auch unter außergewöhnlichen Bedingungen zuverlässig abzusichern.

„Wir haben heute weitere Voraussetzungen für eine starke und moderne Justiz in Thüringen geschaffen. Verlässliche Institutionen sind eine wesentliche Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaats. Sie dürfen nicht zum Spielball der Politik werden.“, so Meißner abschließend. Es ist das 4. Gesetz des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, das den Landtag in dieser Legislatur passiert.

Weitere Infos zu dem Gesetzesvorhaben sind einsehbar in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags.

 

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge