Dazu erklärt Justizministerin Beate Meißner: „Wir machen das wichtigste Gericht Thüringens moderner, digitaler und krisenfester. Gerade in herausfordernden Zeiten ist es wichtig, die Funktionsfähigkeit verfassungsrechtlicher Institutionen dauerhaft zu sichern und damit Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.“
Künftig kann der Verfassungsgerichtshof die digitalen Strukturen der Thüringer Justiz umfassend nutzen. Dadurch werden elektronische Einreichungen, digitale Aktenbearbeitung und ein reibungsloserer Austausch innerhalb der Justiz erleichtert. Gleichzeitig werden Regelungen zur Vertretung und zur Sicherung der kontinuierlichen Arbeitsfähigkeit des Gerichts präzisiert. Ziel ist es, die Resilienz des Verfassungsgerichtshofs dauerhaft zu stärken und Verfahren auch unter außergewöhnlichen Bedingungen zuverlässig abzusichern.
„Wir haben heute weitere Voraussetzungen für eine starke und moderne Justiz in Thüringen geschaffen. Verlässliche Institutionen sind eine wesentliche Grundlage eines funktionierenden Rechtsstaats. Sie dürfen nicht zum Spielball der Politik werden.“, so Meißner abschließend. Es ist das 4. Gesetz des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, das den Landtag in dieser Legislatur passiert.
Weitere Infos zu dem Gesetzesvorhaben sind einsehbar in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags.