Die Initiative des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll Ende April durch das Thüringer Kabinett beschlossen werden. Sie sieht die Einführung eines neuen Straftatbestandes vor, der die vorsätzliche zweckwidrige Verwendung oder das pflichtwidrige Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter unter Strafe stellt.
„Wir beobachten die zunehmende Problematik, dass Vermieter vereinnahmte Vorauszahlungen für Betriebskosten – insbesondere für Wärme- und Wasserversorgung – nicht an die zuständigen Versorgungsunternehmen weiterleiten“, sagt Justizministerin Beate Meißner. In der Folge kommt es immer wieder zu Versorgungssperren, obwohl die betroffenen Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen sind. Sie geraten dadurch in eine besonders belastende Lage, da sie selbst keine vertragliche Beziehung zu den Versorgungsunternehmen haben und auf die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch den Vermieter angewiesen sind.
„Wärme und Wasser gehören zur elementaren Daseinsvorsorge. Es ist nicht hinnehmbar, dass Mieterinnen und Mieter trotz pünktlicher Zahlungen von solchen grundlegenden Leistungen abgeschnitten werden“, sagt Meißner. Grade in den Wintermonaten kann eine solche Sperre innerhalb kurzer Zeit zu unbewohnbaren Räumen führen: die Raumtemperaturen fallen, gesundheitliche Risiken steigen, und Unterbrechungen der Wasser- und Abwasserversorgung erschweren grundlegende Hygienemaßnahmen. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und sozial schwache Mieter, die weder die Möglichkeit haben, eine Ersatzwohnung zu finanzieren, noch die ausstehenden Betriebskosten eigenständig auszugleichen. Die tatsächlichen Folgen von Versorgungssperren reichen damit weit über bloße Vermögensnachteile hinaus und berühren elementare Voraussetzungen menschenwürdigen Wohnens.
Zwar werden derzeit auf Bundesebene bereits zivilrechtliche Maßnahmen geprüft, etwa Informationsrechte, Aufrechnungsmöglichkeiten oder der direkte Abschluss von Versorgungsverträgen durch Mieter. „Diese Instrumente reichen jedoch nicht aus. Mieter dürfen nicht Gefahr laufen, ohne Wärme und Wasser dazustehen, weil ihr Vermieter Gelder zweckentfremdet – das ist nicht nur ein eklatanter Missstand, sondern ein strafwürdiges Verhalten. Eine strafrechtliche Sanktionierung soll hier auch präventiv und abschreckend wirken.“
Vor diesem Hintergrund soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, eine strafrechtliche Regelung zu schaffen. Künftig soll strafbar sein, wenn Vermieter Betriebskostenvorauszahlungen bewusst zweckwidrig verwenden oder zurückhalten und Versorgungssperren zulasten der Mieter in Kauf nehmen. Der Entwurf orientiert sich an § 266a StGB (Veruntreuung von Arbeitsentgelt) und soll ausschließlich Fälle erfassen, in denen der Vermieter bewusst und missbräuchlich handelt. Wirtschaftliche Notlagen, die den Vermieter an die Zahlungsunfähigkeit bringen, sowie Notverwendungen, die dem Schutz der Mietsache dienen, bleiben von der Strafbarkeit ausgenommen.
„Ein wirksamer Schutz vor Versorgungssperren stärkt das Existenzrecht insbesondere von Familien, Senioren und sozial schwachen Haushalten – hier sind nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Maßnahmen notwendig. Um missbräuchlichem Verhalten konsequent entgegen zu treten“, so Thüringens Justizministerin Meißner.