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Integrationsministerkonferenz: Verschärfung sozialer Ungleichheiten begegnen und Teilhabechancen erhöhen

20/2022
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Am 27. und 28. April 2022 fand die 17. Integrationsministerkonferenz statt, dieses Jahr unter dem Vorsitz der Hansestadt Hamburg. Schwerpunkte waren, einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten zu begegnen und Teilhabechancen zu erhöhen.

„Die aktuellen Fluchtbewegungen aus der Ukraine zeigen uns, dass unsere Systeme für Aufnahme und Integration auch unter erhöhten Anforderungen funktionieren. Sie verdeutlichen aber auch, dass wir unsere Maßnahmen zur Integration ständig auf den Prüfstand stellen müssen, um handlungsfähig zu bleiben“, fasst Migrationsminister Dirk Adams den Leitantrag zusammen. „Für weitere Fortschritte bei der gesamtgesellschaftlichen Integration von Geflüchteten müssen wir unsere Regelsysteme noch stärker interkulturell öffnen. Die Integration muss getragen sein von gegenseitigem Respekt, Toleranz und der Anerkennung von Pluralität. Insbesondere die Verwaltung muss einen gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Leistungen anbieten, das betrifft die Bildungseinrichtungen ebenso wie die Arbeitsvermittlung, die sozialen Dienste oder die Gesundheitsversorgung.“

Des Weiteren sprachen sich die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder entschieden gegen jegliche Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit aus.

Dazu bedarf es landesweiter und kommunaler Präventionsangebote, um ein gesamtgesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem vielfältige Lebensrealitäten akzeptiert und anerkannt werden.

Auf Antrag von Thüringen, Berlin und Sachsen wurde ein Beschluss verabschiedet, um die Hürden beim Familiennachzug abzubauen. „Die mitunter jahrelange Trennung von Familien geht vor allem auf bürokratische Hürden und lange Wartezeiten in den deutschen Auslandsvertretungen zurück. Mit dem Beschluss fordern wir Integrationsministerinnen und Integrationsminister die Bundesregierung auf, die rechtlichen und tatsächlichen Hürden für den Familiennachzug schnellstmöglich abzubauen und die deutschen Auslandsvertretungen so auszustatten, dass die Visaerteilung für den Nachzug von Familienangehörigen beschleunigt wird. Das soll auch für subsidiär Geschützte gelten, denen bislang der Familiennachzug verwehrt war“, so Minister Adams. „Zudem erwarten wir, dass der Familiennachzug nicht länger durch unzumutbare Anforderungen bei der Vorlage von notwendigen Dokumenten erschwert wird.“

Hintergrund:

Die Integrationsministerkonferenz beschloss folgenden Maßnahmenkatalog, um Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verankern:

  • die Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen,
  • die angemessene Förderung von Migrationsberatung,
  • die weitere Optimierung und Ausweitung der Integrationskurse,
  • die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Migrationsgeschichte,
  • die weitere Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen,
  • der Einsatz für mehr Repräsentanz und Teilhabe bspw. in Form eines Partizipationsgesetzes auf Bundesebene,
  • die weitere Optimierung der Fachkräfteeinwanderung, des Familiennachzugs und des Bleiberechts und
  • eine Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Integrationsministerkonferenz

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