Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Sammelabschiebung erfolgreich durchgeführt

19/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Unter Federführung des Freistaats Thüringen ist am heutigen Tage eine Sammelabschiebungsmaßnahme in die Zielstaaten Serbien und Nordmazedonien erfolgreich durchgeführt worden.

Im Rahmen der Chartermaßnahme wurden insgesamt 32 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt. Neben Thüringen beteiligte sich ein weiteres Bundesland an der Maßnahme. Die organisatorische Verantwortung lag bei der Zentralen Abschiebestelle (ZAS) im Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Durchführung erfolgte in bewährter und enger Abstimmung mit der Bundespolizei, welche die Maßnahme begleitete und die betreffenden Personen am Flughafen Leipzig übernahm.

„Die Rückführung erfolgte konsequent auf Grundlage geltenden Rechts und nach sorgfältiger Prüfung jedes einzelnen Falls“, erklärte Migrationsministerin Beate Meißner. „Der Rechtsstaat ist gehalten, bestehende Ausreisepflichten verlässlich durchzusetzen. Dies dient der Wahrung der öffentlichen Ordnung und der Akzeptanz unseres Rechts- und Asylsystems insgesamt.“

Rückführungen erfolgen in Deutschland ausschließlich auf Grundlage klarer gesetzlicher Vorgaben und sind eine Folge eines Asylverfahrens mit ablehnendem Ergebnis und der sich daraus ergebenden Ausreisepflicht. „Die zuständigen Behörden handeln dabei verantwortungsbewusst, verhältnismäßig und in enger Abstimmung miteinander. Allen beteiligten Kräften gilt mein ausdrücklicher Dank für ihr umsichtiges und pflichtbewusstes Handeln.“

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge