Migrationsministerin Beate Meißner sagt: „Die Thüringer Wirtschaft ist auf internationale Arbeitskräfte angewiesen. Gerade jene, die aus dem Ausland nach Thüringen kommen, um eine Berufsausbildung zu absolvieren oder zu studieren, sollen nach erfolgreichem Abschluss unverzüglich und zeitlich uneingeschränkt arbeiten dürfen.“ Bislang wird die Arbeitsaufnahme jedoch häufig durch bürokratische Abläufe verzögert. Grund dafür ist, dass Aufenthaltstitel der meisten Auszubildenden und Studierenden aus außereuropäischen Ländern an den jeweiligen Aufenthaltszweck gebunden sind.
Der Wechsel von in eine Beschäftigung erfordert einen neuen Aufenthaltstitel – und dieser Verwaltungsprozess nimmt in der Praxis oft mehr Zeit in Anspruch, als sowohl Zugewanderte als auch Arbeitgeber aufbringen können. „Die Arbeitsaufnahme darf nicht an unnötiger Bürokratie scheitern. Wir brauchen pragmatische Lösungen, damit gut qualifizierte Fachkräfte direkt nach ihrem Abschluss im Job durchstarten können“, betont Meißner. „Unser Ziel ist klar: Wer hier ausgebildet wird oder studiert, soll auch hier arbeiten können – schnell und reibungslos.“
Daher sollen die Ausländerbehörden die bestehenden gesetzlichen Vorgaben so anwenden können, dass eine Beschäftigung bereits vor dem formalen Wechsel des Aufenthaltstitels möglich wird. Kern des Verfahrenshinweises ist es, die Arbeitsaufnahme unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss zu ermöglichen, Verzögerungen durch Verwaltungsverfahren abzufedern und den Übergang von Ausbildung oder Studium in Beschäftigung praxisnah zu gestalten. Dazu gehören unter anderem eine verlängerte Geltungsdauer bestehender Aufenthaltstitel, klarstellende Nebenbestimmungen zur erlaubten Erwerbstätigkeit sowie die Nutzung bestehender rechtlicher Spielräume wie der Fiktionswirkung.