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Reform der Gefangenenvergütung in Thüringer Gefängnissen: Deutliche Erhöhung

16/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Das Thüringer Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform der Gefangenenvergütung sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften im Justizvollzug beschlossen. Im Zentrum steht eine durch das Bundesverfassungsgericht geforderte deutliche Anhebung der Vergütung für in den Justizvollzugsanstalten beschäftigte Gefangene sowie eine klarere Systematisierung der der Resozialisierung dienenden Behandlungsformen.

„Mit der Erhöhung der Gefangenenvergütung schaffen mehr Anerkennung für geleistete Arbeit und Bildung im Vollzug. Das ist ein wichtiger Schritt für einen modernen, resozialisierungsorientierten Strafvollzug in Thüringen, denn Arbeit und Bildung sind Schlüssel für ein straffreies Leben nach der Haft“, sagt Justizministerin Beate Meißner.

Kern der Reform ist die Erhöhung der sogenannten Eckvergütung. Diese wird künftig auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (Durchschnittsentgelt der gesetzlich Rentenversicherten) angehoben. Das hätte im Jahr 2025 einem Tagessatz von 26,96 Euro entsprochen. Bislang lag die Vergütung bei 9 Prozent der Bezugsgröße, was einem Tagessatz von 16,18 Euro entsprach. Damit wird die Entlohnung um rund zwei Drittel gesteigert. Ausgehend von der Eckvergütung wird die Entlohnung, je nach Schwierigkeit der Arbeit, weiterhin in Vergütungsstufen gegliedert.

Unter Zugrundelegung der Zahlen des Jahres 2025 ergäben sich für die Vergütung der Gefangenen rechnerisch jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2026/2027 wurde hierfür bereits Vorsorge getroffen.

Mit der Neuregelung führt Thüringen zugleich eine klare Systematisierung der Beschäftigung im Justizvollzug ein. Künftig werden die vergüteten Beschäftigungen (Arbeitstherapie, Arbeitstraining, schulische und berufliche Bildung sowie Arbeit) deutlicher aufeinander abgestimmt. Ziel ist es, die individuellen Fähigkeiten der Gefangenen gezielter zu fördern und ihre Wiedereingliederungschancen zu verbessern. Meißner: „Mit dieser Reform schaffen wir bessere Aussichten für eine gelungene Resozialisierung und damit auch mehr Sicherheit für unsere Gesellschaft.“

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