Dementsprechend verbleiben Asylbewerber aus den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien ab sofort so lange in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats, bis diese nach Abschluss ihres Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.
Migrationsministerin Meißner: „Hiermit unternehmen wir einen wichtigen Schritt, um die Kernziele der Landesregierung im Migrationsbereich in die Tat umzusetzen. Neben einer längst überfälligen Entlastung der ohnehin an ihre Grenzen stoßenden Landkreise und kreisfreien Städte wird diese Maßnahme zu einer echten Wende in der Migrationspolitik des Freistaats beitragen.“ Langfristig sollen nach Auskunft der Migrationsministerin auch weitere Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive bis zu deren Abschiebung in Aufnahmeeinrichtungen des Landes verbleiben.