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Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten werden ab sofort nicht mehr in die Kommunen verteilt

11/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) hat heute das für die Verteilung von Geflüchteten zuständige Landesverwaltungsamt mit sofortiger Wirkung angewiesen, Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten gemäß Anlage II zu § 29a des Asylgesetzes (AsylG) nicht mehr in die Landkreise und kreisfreien Städte zu verteilen.

Dementsprechend verbleiben Asylbewerber aus den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien ab sofort so lange in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats, bis diese nach Abschluss ihres Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.

Migrationsministerin Meißner: „Hiermit unternehmen wir einen wichtigen Schritt, um die Kernziele der Landesregierung im Migrationsbereich in die Tat umzusetzen. Neben einer längst überfälligen Entlastung der ohnehin an ihre Grenzen stoßenden Landkreise und kreisfreien Städte wird diese Maßnahme zu einer echten Wende in der Migrationspolitik des Freistaats beitragen.“ Langfristig sollen nach Auskunft der Migrationsministerin auch weitere Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive bis zu deren Abschiebung in Aufnahmeeinrichtungen des Landes verbleiben.

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