Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Thüringen führt Charterflug zur Rückführung nach Georgien durch

10/2026
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Unter Federführung des Freistaats Thüringen ist heute ein gemeinsamer Charterflug zur Rückführung ausreisepflichtiger Personen nach Georgien durchgeführt worden. Der Flug startete vom Flughafen Leipzig/Halle.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz sowie der zuständigen Behörden waren bereits seit den frühen Morgenstunden im Einsatz. Insgesamt wurden 40 Personen dem Flug zugeführt, davon 24 aus Thüringen.

Migrationsministerin Beate Meißner erklärte: „Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, muss unser Land verlassen. Die konsequente Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats.”

Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen und in enger Abstimmung mit den Bundesbehörden sowie weiteren Bundesländern. Meißner betonte dabei ausdrücklich den rechtsstaatlichen Rahmen: „Rückführungen werden sorgfältig vorbereitet und unter strikter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Unser Ziel ist ein verlässliches, geordnetes und faires Migrationssystem.”

Thüringen übernimmt regelmäßig die organisatorische Federführung bei gemeinsamen Rückführungsmaßnahmen – eine Zusammenarbeit, die eine effiziente Bündelung von Charterflügen und eine koordinierte Verfahrensdurchführung ermöglicht.

„Eine glaubwürdige Migrationspolitik braucht klare Regeln – und deren konsequente Umsetzung”, so Meißner abschließend.

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge