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Einführung der elektronischen Gerichtsakten am Verwaltungsgericht Meiningen am 24. Januar 2023

1/2023
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Das Verwaltungsgericht Meiningen stellt zum 24. Januar 2023 auf die elektronische Aktenführung um: Ab diesem Datum werden sämtliche neu eingehende Verfahren ausschließlich elektronisch als sogenannte eAkten geführt.

Nach Abarbeitung der vor diesem Stichtag eingegangenen Verfahren, die in Papierform fortgeführt werden, wird das Verwaltungsgericht seine Akten ausschließlich digital führen. Das Verwaltungsgericht wird damit technisch in die Lage versetzt, Schriftsätze, die von Rechtsanwälten, Behörden und anderen sogenannten professionellen Einreichern seit Anfang 2022 elektronisch übermittelt werden müssen, vollständig elektronisch weiterzuverarbeiten. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich an der Übermittlungsart allerdings nichts.

„Die Einführung der elektronischen Akte verändert nicht nur grundlegend die Arbeitsweise in den Gerichten. Sie bereitet auch die Justiz auf eine umfassende Digitalisierung vor“, so der Präsident des Verwaltungsgerichts Meiningen, Herr Dr. Schneider.

Bislang verfügen bereits acht weitere Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten. Mit der Einführung der eAkte am Verwaltungsgericht Meiningen wird die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit nunmehr vollständig digitalisiert, nachdem die Bearbeitung bereits im November 2021 am Verwaltungsgericht Weimar, im Juni 2022 am Thüringer Oberverwaltungsgericht und zuletzt im September 2022 am Verwaltungsgericht Gera erfolgreich auf die elektronische Aktenführung umgestellt worden ist.

Die elektronische Aktenführung ist nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Modernisierung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle, ist die Einführung der elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Änderungen geprägt.

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