Außergerichtliche Konfliktlösung (z.B. Mediation, Schlichtung)
In Streitfällen steht nicht nur der Weg zu den staatlichen Gerichten offen. Es gibt auch die Möglichkeit, Konflikte durch außergerichtliche Streitschlichtung zu lösen.
Dieser Weg hat viele Vorteile:
- Der Streit kann oftmals schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren beigelegt werden.
- Die für die Parteien wichtigen und für den Konflikt bedeutsamen Umstände können umfassend berücksichtigt werden.
- Durch eine einvernehmliche Vereinbarung können interessengerechtere und nachhaltige Lösungen gefunden werden, die teilweise noch über den ursächlichen Konflikt hinausreichen.
- Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der streitenden Parteien werden häufig in geringerem Maße belastet.
- Eine tragfähige Beziehung der Menschen kann erhalten bzw. wieder geschaffen werden. Insbesondere wenn die Konfliktparteien in engen sozialen Beziehungen stehen – also etwa bei Streit in der Familie, in der Nachbarschaft oder zwischen Geschäftspartnern, ist es wichtig, wieder aufeinander zugehen zu können.
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) fördert alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten - außergerichtlich, gerichtsnah, gerichtsintern
Alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten bestehen in den Thüringer Gerichten auf freiwilliger Basis gleichermaßen wie in allen übrigen Bundesländern. Gerichtsintern ist bundesgesetzlich in § 278 Absatz 5 ZPO die Möglichkeit verankert, die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens für einen gütlichen Einigungsversuch vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) zu verweisen. Die Regelung wurde gleichermaßen in § 36 Abs. 5 FamFG und in § 54 Abs. 6 ArbGG eingefügt und die Anwendbarkeit durch eine entsprechende Aufnahme in § 202 Satz 1 SGG, § 173 Satz 1 VwGO und § 155 Satz 1 FGO sichergestellt. Das Güterichtermodell wurde damit in alle gerichtlichen Verfahrensordnungen übernommen. Die Präsidien der Gerichte sind verpflichtet, die Verweisung an einen Güterichter durch eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan zu ermöglichen. Die Entscheidung über das konkrete WIE verbleibt allerdings bei den Präsidien der Gerichte im Rahmen der richterlichen Geschäftsverteilung.
Im Güterichterverfahren löst sich das adversatorische Zwei-Parteien-System des Prozesses auf. Die Parteien verfolgen das gemeinsame Ziel, eine konsensuale Lösung zu finden. Auch nicht am Prozess beteiligte Personen können eingebunden werden. Richter und Prozessbevollmächtigte nehmen im Güterichterverfahren eine andere Rolle ein. Der Güterichter ist Richter, aber nicht Entscheider. Die Rechtsanwälte stehen ihrer Partei beratend zur Seite. Die Parteien erarbeiten ihre Lösung innerhalb unserer geltenden Rechtsordnung selbst. Rechtswidrige Vergleiche werden von den Gerichten nicht protokolliert.
Thüringer Beirat für alternative Konfliktlösungen
Darüber hinaus hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den "Thüringer Schlichtungsbeirat" ins Leben gerufen. Hinter der Bezeichnung verbirgt sich eine Kooperation, die aus: der Architektenkammer Thüringen, den Industrie- und Handelskammern Erfurt, Ostthüringen zu Gera und Südthüringen, der Ingenieurkammer Thüringen, der Notarkammer, der Rechtsanwaltskammer Thüringen, der Steuerberaterkammer Thüringen, dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dem Thüringer Oberlandesgericht, der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern und der Verbraucherzentrale Thüringen besteht.
Die Kooperation eint das gemeinsame Ziel, die außergerichtlichen Streitschlichtungsmöglichkeiten in Thüringen besser zu vernetzen und transparenter zu machen und das Bewusstsein dafür bei den Bürgerinnen und Bürgern, in der Anwaltschaft, in der Wirtschaft und Verwaltung und in der Justiz zu stärken. Der Beirat wird vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Herrn Jan Helge Kestel, geführt.
Mediationsgesetz
Wichtige Unterstützung liefert das erste deutsche Mediationsgesetz vom 21.07.2012 (BGBl I 1577), dass erstmals gesetzliche Rahmenbedingungen für die außergerichtliche Konfliktlösung schafft und damit eine Qualitätssicherung vornimmt.
Mediation steht für ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Mit Hilfe eines Mediators bzw. einer Mediatorin versuchen Konfliktparteien zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die die Bedürfnisse beider Seiten berücksichtigt. Der Mediator ist dabei lediglich für das Verfahren als solches verantwortlich und trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts. Mediation kann - auch präventiv - in nahezu allen Konfliktbereichen eingesetzt werden, wie etwa Familie, Nachbarschaft, Freizeit (z. B. Verein), Politik, Schule, Ausbildung, aber auch bei Konflikten in und zwischen Unternehmen.
Anlaufstellen zur außergerichtliche Konfliktlösung
In Thüringen gibt es ein vielfältiges Angebot an außergerichtlicher Schlichtung, das für unterschiedliche Probleme und Konflikte jeweils ein passendes Forum zur Streitbeilegung bereitstellt. Die folgende Übersicht soll einen Überblick über Ansprechpartner und Schlichtungsstellen vermitteln.