Stabsstelle Innenrevision und Interne Meldestelle (EU)
Die Innenrevision ist unmittelbar dem Staatssekretär unterstellt und wird in seinem Auftrag im gesamten Geschäftsbereich der Thüringer Justiz tätig. Ihre Aufgaben ergeben sich aus Ziffer 7.2 der Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen vom 8. Januar 2019. Alle öffentlichen Stellen und alle Beschäftigten unterstützen die Innenrevision bei der Durchführung ihrer Aufgaben.
Die Stabsstelle IR nimmt zugleich die Aufgabe nach den Maßgaben der Richtlinie EU 2019/1937 –Whistleblower-Richtlinie- für den Geschäftsbereich des TMMJV und des nachgeordneten Geschäftsbereichs, einschließlich des Justizvollzugs wahr (Interne Meldestelle).
Erreichbarkeit der Stabsstelle Innenrevision und der Internen Meldestelle nach der Whistleblower-Richtlinie (EU):
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Weitere Informationen
- Richtlinie (EU)2019-1937 (Whistleblower Richtlinie)
- Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen
- Bekanntmachung über Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 im TMMJV und Geschäftsbereich (PDF)
- Leitstelle Korruptionsbekämpfung
- Antikorruptionsbeauftragte im TMMJV