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Einladung zur Online-Infoveranstaltung: Projektförderung Integration 2025


Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Wir laden Sie herzlich zur digitalen Informationsveranstaltung zur Projektförderrichtlinie Integration am 15. Mai 2025 ein.

Online-Veranstaltung Projektförderrichtlinie Integration

Dank eines aktuellen Haushaltsbeschlusses stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 6,5 Millionen Euro zur Verfügung – zwei Millionen Euro mehr als noch im Haushaltsentwurf. Damit unterstützt das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz 2025 Projekte,

  • die Zugewanderten das Ankommen erleichtern,
  • das Miteinander vor Ort stärken und
  • die niedrigschwellige Beratungs- und Begegnungsangebote schaffen.

Den Förderschwerpunkt legt das Ministerium in diesem Jahr auf Projekte im ländlichen Raum und die niedrigschwellige psychosoziale Beratung. Die Veranstaltung informiert über die neuen Förderschwerpunkte für 2025 und richtet sich insbesondere an Organisationen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben oder neue Vorhaben im Förderschwerpunkt planen.

Informationsveranstaltung zur Projektförderung Integration

Termin: Donnerstag, 15. Mai 2025, 10:00-12:00 Uhr

Online: Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, senden Sie bitte bis zum 14. Mai 2025 eine E-Mail an romina.hoenle@tmjmv.thueringen.de.

Inhaltlich erwartet Sie:

  • eine Einführung in die Projektförderrichtlinie Integration,
  • ein Überblick über die Förderschwerpunkte 2025,
  • Informationen zur Antragstellung und Fristen
  • sowie eine Fragerunde mit dem Ministerium und dem Landesverwaltungsamt.

Zu den Schwerpunkten 2025:

In diesem Jahr liegt ein besonderes Augenmerk auf Integrationsprojekten im ländlichen Raum sowie auf dem Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote für Zugewanderte. Ziel ist es, vor allem lokal und regional aktive Träger wie Sportverbände und -vereine, Jugendgruppen, Kirchen oder Landfrauenvereine zu ermutigen, neue Projekte zu starten oder bestehende Angebote auszubauen.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind dabei:

  • Integrationsangebote zur Erstorientierung,
  • Projekte zur Verbesserung schulischer oder beruflicher Kompetenzen
  • sowie Formate, die das freiwillige Engagement von Zugewanderten stärken.

Wichtig ist, dass Anträge das ganze Jahr über gestellt werden können. Entscheidend ist, dass sie spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier:

 

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