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Dienstvereinbarung zur E-Akte


Nach über anderthalbjährigen Verhandlungen haben sich Richter-, Staatsanwalts- und Personalvertretungen der Beschäftigten in der Thüringer Justiz auf eine gemeinsame Rahmendienstvereinbarung für die Einführung und den Betrieb der elektronischen Akte geeinigt.

Dienstvereinbarung zur E-Akte

Am 13. November 2017 unterzeichneten Justizstaatssekretär von Ammon und die vorgenannten Personalvertretungen aller Berufsgruppen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug) eine entsprechende Vereinbarung, welche die sukzessive Einführung der elektronischen Akte bis 2026 ermöglicht und für über 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt. Thüringen ist damit das erste Bundesland, in welchem eine solch umfassende Einigung mit den Personalvertretungen erzielt wurde.

„Das Erreichte gilt es in einem ständigen konstruktiven Austausch mit den Personalvertretungen auch in der Zukunft fortzuschreiben“ betont Staatssekretär Sebastian von Ammon. „Die elektronische Akte ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu gestalten, dass Verfahren einerseits schneller, aber zugleich auch anwenderfreundlich bearbeitet werden können.“ Dabei muss die Datensicherheit genauso berücksichtigt werden wie der Schutz der Arbeitnehmer vor Verhaltenskontrollen durch elektronische Systeme. „Letztlich gilt es dem Bürger eine effektive und moderne Justiz zur Verfügung zu stellen“, so von Ammon. „Zur Verwirklichung dieser Ziele ist mit dem Abschluss der Dienstvereinbarung ein wichtiger Schritt getan worden.“

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