"Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine kleine Gerichtsbarkeit, deren positive Entwicklung auch auf dem besonderen Engagement aller Kolleginnen und Kollegen beruht. Die Verfahren zeichnen sich nicht nur durch Bürgernähe, Beschleunigung und Effizienz aus, sondern auch durch die Suche nach Ausgleich", so Meißner. "Gerade auch die Vorteile der Digitalisierung werden in der Arbeitsgereichtsbarkeit intensiv genutzt."
Besuch des Thüringer Landesarbeitsgerichts
Justizministerin Beate Meißner und Staatssekretär Christian Klein sprachen heute im Landesarbeitsgericht mit Präsidentin Susanne Engel sowie mit Mitgliedern des Richter- und des Örtlichen Personalrats.
