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Abschiebungshaft hat Priorität


Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Die Abschiebungshaft in Thüringen kommt. Bis Juli 2025 sollen mit Hilfe von Mitteln der Globalen Mehrausgabe zehn Abschiebehaftplätze am Standort Arnstadt entstehen. Dazu hat Ministerin Beate Meißner in einer Pressekonferenz berichtet.

Ministerin Beate Meißner gibt ein Interview zum Stand der geplanten Abschiebungshaft in Arnstadt.

„Mit der Schaffung von eigenen Abschiebungshaftplätzen in Thüringen setzt das Migrationsministerium ein zentrales Vorhaben aus dem Regierungsvertrag um. Viele Landkreise fordern dies seit Langem, da sich der eine bisher angemietete Platz in Ingelheim als nicht ausreichend erwiesen hat. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, vollziehbar ausreisepflichtige Personen festzusetzen, um sie schnellstmöglich abschieben zu können“, betont Ministerin Meißner.

Im Aufenthaltsgesetz sind verschiedene Formen der Abschiebungs- oder Überstellungshaft wie etwa die Vorbereitungshaft, die Sicherungshaft, die Ingewahrsamnahme sowie der Ausreisegewahrsam festgehalten. Sie unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und der Höchstdauer bedürfen aber einer richterlichen Anordnung.

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