„Mit der Schaffung von eigenen Abschiebungshaftplätzen in Thüringen setzt das Migrationsministerium ein zentrales Vorhaben aus dem Regierungsvertrag um. Viele Landkreise fordern dies seit Langem, da sich der eine bisher angemietete Platz in Ingelheim als nicht ausreichend erwiesen hat. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, vollziehbar ausreisepflichtige Personen festzusetzen, um sie schnellstmöglich abschieben zu können“, betont Ministerin Meißner.
Im Aufenthaltsgesetz sind verschiedene Formen der Abschiebungs- oder Überstellungshaft wie etwa die Vorbereitungshaft, die Sicherungshaft, die Ingewahrsamnahme sowie der Ausreisegewahrsam festgehalten. Sie unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und der Höchstdauer bedürfen aber einer richterlichen Anordnung.