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Thüringer Initiative für ehemalige Heimkinder

37/2017

Aufgrund einer Thüringer Initiative hat sich der Bundesrat heute mit der Situation der ehemaligen Heimkinder der DDR befasst. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte Justizminister Dieter Lauinger im Bundesrat für eine Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes geworben.

Aufgrund einer Thüringer Initiative hat sich der Bundesrat heute mit der Situation der ehemaligen Heimkinder der DDR befasst. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Bundesrat für eine Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes geworben. Daraufhin war im Februar dieses Jahres beschlossen worden, den Gesetzesantrag einzubringen. „Leider hat es der Gesetzentwurf nicht auf die Tagesordnung des Bundestages geschafft, so dass er mit Ablauf der Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen wird“, sagte Lauinger heute im Bundesrat. „Es ist bedauerlich und enttäuschend, dass der Bundestag es nicht geschafft hat, das Gesetz zu verabschieden. Wir wären an dieser Stelle schon viel weiter.“ Doch an der Lage der ehemaligen Heimkinder der DDR hat sich nichts geändert. „Nach wie vor ist die Aufarbeitung des DDR-Unrechts eine besondere Herausforderung“, so Lauinger. „Es ist und bleibt notwendig, den Opfern Anerkennung, Rehabilitierung, Entschädigung und Unterstützung zukommen zu lassen.“ Mit dem Gesetzesantrag, der nun gemeinsam mit Sachsen noch einmal eingebracht wurde, sollen die Zugangsvoraussetzungen zur Rehabilitierung für die Betroffenen beispielsweise durch Beweiserleichterung und Fristverlängerung vereinfacht werden.

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