Dazu sagt Thüringens Justiz- und Migrationsminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Der Gesetzentwurf ist in mehrfacher Hinsicht höchst bedenklich. Beispielsweise wird die Einführung einer neuen `Duldung für Personen mit ungeklärter Identität´ sowohl in der Verwaltung als auch bei den Betroffenen zu großer Unsicherheit führen. Die Betroffenen werden durch den Gesetzentwurf stigmatisiert und zu `Geduldeten zweiter Klasse´ herabgestuft. Ich lehne auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung des Anspruches auf existenzsichernde Leistungen ab. Es ist widersprüchlich, dass die Leistungsgewährung von der Erfüllung diverser Mitwirkungspflichten abhängig gemacht wird, auch wenn noch gar keine Ausreisepflicht besteht. Diese Regelung widerspricht außerdem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach migrationspolitische Erwägungen von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Zahlreiche weitere Regelungen des Gesetzentwurfs sind ebenfalls sehr problematisch, so zum Beispiel die vorgesehene Ausweitung der Abschiebungshaft, die Herabsetzung der Ausweisungsschwelle und neue Arbeitsverbote.
Ich bezweifle zudem, dass die vorgesehenen Regelungen zu mehr Abschiebungen führen werden, da Abschiebungen oftmals an fehlenden Rückführungsabkommen oder ähnlichem scheitern, nicht aber daran, dass den Behörden keine Instrumentarien zur Durchsetzung zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf stigmatisiert, ohne zur Lösung beizutragen. Daneben sind die Arbeitsverbote im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel kontraproduktiv.“
Hamburgs Justizsenator Till Steffens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt: „Die Aufhebung des Trennungsgebots zwischen Straf- und Abschiebungshaft ist nicht nur klar europarechtswidrig, sondern würde unsere Justizvollzugsanstalten auch vor unlösbare Probleme stellen. Menschen in Abschiebehaft sind keine Strafgefangenen – es gelten vollkommen unterschiedliche Anforderungen an die Haftbedingungen. Abschiebehäftlinge haben das Recht auf ein Leben, das dem in Freiheit so ähnlich wie möglich ist – mit den Sicherheitsanforderungen einer JVA ist das nicht zu vereinbaren. Bundesweit stehen in Gefängnissen für getrennte Einheiten für Abschiebegefangene keine Kapazitäten zur Verfügung.“
Rückkehrgesetz in Frage gestellt
Der Bundesrat berät morgen den Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geregelte-Rückkehr-Gesetz“). Der Thüringer Justiz- und Migrationsminister und der Hamburger Justizsenator sehen diesen sehr kritisch. Sie setzen sich im Bundesrat dafür, die angestrebten Verschärfungen zu überdenken.