Betrug die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung im Jahr 2014 1,4 Millionen Euro, wurde sie seither jährlich erhöht. In den Jahren 2018 und 2019 waren es mit jeweils 2,1 Millionen Euro erstmals mehr als zwei Millionen Euro. Im Haushalt für 2020 sind 2,6 Millionen Euro vorgesehen. „Diese Entwicklung zeigt in Zahlen, dass uns diese Beratung wichtig ist“, so Lauinger. „Der Bedarf ist ständig wachsend, weshalb es mir ein persönliches Anliegen war, dass die Betroffenen schnell und einfach fachlich fundierte Hilfe bekommen. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können die Beratungsstellen besser ausgestattet und vor allem personell gestärkt werden.“
Informationen zur Verbraucherinsolvenzberatung gibt es unter anderem unter: https://www.schuldnerberatung.de/beratungsstellen/thueringen/