Die Juristenausbildung ist nach dem Studium noch nicht zu Ende. Auf dem Weg zur Volljuristin und zum Volljuristen folgt der Vorbereitungsdienst, der bei verschiedenen Ausbildungsstationen, unter anderem bei einem Gericht, der Staatsanwaltschaft und in einer Rechtsanwaltskanzlei absolviert wird. Diese zeitaufwändige Praxisausbildung war bislang nur in Vollzeit möglich. Die nun mögliche Teilzeitregelung gilt für diejenigen, die selbst die Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Ehegatten, Lebenspartners oder in gerader Linie Verwandten übernehmen. Für die Referendarinnen und Referendare, die ihre Ausbildung künftig in Teilzeit absolvieren, wird die Dienstzeit um 20 Prozent verringert. Damit verbunden ist eine zeitliche Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdiensts um sechs Monate, damit die Ausbildungsinhalte nicht zu kurz kommen.
Rechtsreferendariat in Teilzeit möglich
Thüringen bietet für angehende Juristinnen und Juristen das Referendariat ab dem Einstellungstermin Mai 2023 nun auch in Teilzeit an. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit Ausbildung und Familie vereinbar sind“, sagt die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Doreen Denstädt, in Erfurt. „Das Referendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen abschließt, ist ein immens anspruchsvoller Bestandteil der juristischen Ausbildung. Es ist wichtig, diese Ausbildung auch jungen Eltern und pflegenden Angehörigen zu ermöglichen.“