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Quälende Situation für Eltern beenden

30/2019
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Am Freitag wird der Bundesrat einen von Thüringen und Rheinland-Pfalz eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes diskutieren.

Dazu sagt Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger: „Es darf nicht sein, dass es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge letztlich in der Hand hat, allein durch die Dauer eines Asylverfahrens darüber zu entscheiden, ob junge, unbegleitete Migranten, die im Laufe des Asylverfahrens volljährig geworden sind, ihre Eltern nachholen dürfen oder nicht.“

Der Europäische Gerichtshof hatte 2018 entschieden, dass ein unbegleiteter Minderjähriger sein Recht auf Familienzusammenführung nicht verliert, wenn er während des Asylverfahrens volljährig wird. Er behält dieses Recht, wenn der Antrag auf Familiennachzug drei Monate nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt wird. „Die Bundesregierung ist dennoch untätig geblieben. Dabei sind die gegenwärtigen Regelungen nicht mehr europarechtskonform“, sagt Lauinger. Die Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz und Thüringen bessert hier nun nach.

Zudem dürfen gegenwärtig in den Fällen des Elternnachzuges zu allen unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten weitere im Ausland lebende minderjährige ledige Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen nachziehen. „Die Eltern werden damit vor die Wahl gestellt, entweder auf den Nachzug zu ihrem im Bundesgebiet lebenden minderjährigen Kind oder auf das Zusammenleben mit den weiteren im Ausland lebenden minderjährigen Kindern zu verzichten“, so der Minister. „Ich finde, dass kein Elternteil vor eine solche quälende Wahl gestellt werden sollte!“

Mit dem Gesetzentwurf soll es ermöglicht werden, dass sowohl die Eltern als auch die Geschwister unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden dürfen.

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