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Paragraf 219a StGB muss abgeschafft werden

58/2017

Thüringens Frauenministerin Heike Werner und Justizminister Dieter Lauinger sprechen sich für eine Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches aus.

Thüringens Frauenministerin Heike Werner (DIE LINKE) und Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprechen sich für eine Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches aus. Thüringen stellt morgen im Bundesrat seine gemeinsame Bundesratsinitiative mit Berlin und Hamburg dazu vor. „Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs muss aufgehoben werden“, sagt Lauinger. „Nach seiner jetzigen Fassung kann auch die sachliche Information von Ärztinnen und Ärzten darüber, dass ein Schwangerschaftsabbruch als Leistung angeboten wird, bestraft werden. Das geht eindeutig zu weit! Denn gerade bei einem so sensiblen Thema wie dem Schwangerschaftsabbruch ist es von besonders großer Bedeutung, dass die betroffenen Frauen sachliche Informationen von seriösen und verlässlichen Quellen beziehen können. Die bestehende weite Strafbarkeit des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs steht in Widerspruch zum Selbstbestimmungs- und Informationsrecht der Frauen.“ Der Minister betont, dass es nicht darum geht, jede Art von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Klare Verbote befinden sich bereits im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte. Dort wird die berufswidrige Werbung, das heißt insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung verboten. „Bei diesen Verboten soll es natürlich bleiben“, so Lauinger. „Die sachlichen, berufsbezogenen Informationen müssen demgegenüber jedoch von den Ärztinnen und Ärzten ohne Angst vor einer möglichen Strafverfolgung bereitgestellt werden dürfen.“ Frauenministerin Heike Werner (DIE LINKE) sagte: „Die Abschaffung des Paragrafen 219 a ist dringend notwendig. Er atmet noch den Geist seiner Entstehung in der nationalsozialistischen Diktatur und hätte längst gestrichen werden müssen. Es ist unverständlich, dass ein solcher Paragraf in einer demokratischen Gesellschaft so lange Bestand hatte. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung und Information. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht länger kriminalisiert werden.“

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