„In Thüringen ist ein Richtungswechsel in der Migrationspolitik notwendig. Wir werden alles, was auf Landesebene möglich ist, dafür tun“, so Meißner weiter. „Dazu gehört es, Verfahren zu beschleunigen. Das betrifft auch Abschiebungen. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss unser Land auch wieder verlassen. Das bevorzugte Mittel ist natürlich die freiwillige Ausreise. Wenn jemand der Ausreiseaufforderung aber nicht nachkommt, muss er konsequent abgeschoben werden. Für diejenigen, sich dem entziehen wollen, brauchen wir die Abschiebehaft.“ Die Ministerin stellt deswegen klar: „Sie ist die letzte Option und wird nur richterlich angeordnet, wenn die Abschiebung ohne Haft erheblich erschwert oder verhindert werden würde."
Zwar steht Thüringen in Ingelheim in Rheinland-Pfalz ein Abschiebungshaftplatz dauerhaft zur Verfügung. „Das ist aber nicht ausreichend und entspricht keineswegs dem tatsächlichen Bedarf. Die Notwendigkeit eigener Plätze bestätigen uns Rückmeldungen aus den Kommunen, die diese nutzen würden, wenn es sie in Thüringen gäbe. Sie würden die Arbeit der Ausländerbehörden daher sehr erleichtern“, sagt Meißner. Da die Abschiebehaft weder eine Strafhaft für verurteilte Täter darstellt noch dem Schutz der Bevölkerung dient, müsse sie anders als der Justizvollzug organisiert werden. „Das Migrationsministerium plant daher die Schaffung einer dem Abstands- und Trennungsgebot entsprechenden Unterbringung in Thüringen.“