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Mehr Sicherheit für Reisende schaffen

6/2020
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Thüringen unterstützt eine Bundesratsinitiative Hamburgs zur Überarbeitung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht, um Verbraucher besser absichern zu können. Nach aktueller Rechtsprechung ist die Haftung der Reiseveranstalter bei Ausfällen auf 110 Millionen Euro je Geschäftsjahr begrenzt.

„Die Insolvenz von Thomas Cook hat im vergangenen Jahr aber deutlich gemacht, dass diese Versicherungssumme nicht mehr ausreicht, um einen effektiven Schutz der Reisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters zu gewährleisten“, sagt Thüringens Verbraucherschutzminister Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Allein im Fall Thomas Cook steht dieser Betrag einem Insolvenzausfall von derzeit 250 Millionen Euro gegenüber. „Lediglich zur Sicherung der Kundenansprüche und um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, hat die Bundesregierung einen Ausgleich der nicht durch Versicherer oder Dritte gedeckten Ansprüche angekündigt“, so Adams. „Wir brauchen einen effektiveren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer etwaigen Insolvenz von Reiseveranstaltern als es derzeit der Fall ist.“

Die Hamburger Bundesratsinitiative fordert, dass die Bundesregierung die derzeit diskutierten unterschiedlichen Möglichkeiten für einen effektiven Verbraucherschutz prüft. „Ich plädiere dafür, dass die Bundesregierung sich für eine Lösung entscheidet, die einem möglichst umfassenden Verbraucherschutz Rechnung trägt“, so Adams. Diskutiert werden etwa Modelle weg von einer fixen Maximalsumme auf eine an der Summe der geleisteten Vorauszahlungen der Reisenden orientierte Versicherung oder auf eine Fondlösung, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz oder der Kundenzahl einzahlt.

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