"Mit diesem Gesetz gelingt ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Thüringer Juristenausbildung", sagt Justizminister Dirk Adams. "Besonders begrüße ich, dass für die Bewerberinnen und Bewerber in den juristischen Vorbereitungsdienst eine Wahlmöglichkeit geschaffen wurde, ob sie diesen Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder als Beamtinnen oder Beamte auf Widerruf ableisten möchten." Das Gesetz regelt daneben unter anderem die Durchführung elektronischer Prüfungen, die Ausbildung in Teilzeit und die Präzisierung des Pflicht- und Prüfungsstoffes.
Landtag beschließt ThürJAG
Heute hat der Thüringer Landtag das Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) beschlossen.
