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Landesaufnahmeanordnung wird verlängert

64/2020
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Das Landesaufnameprogramm für Geflüchtete aus Syrien wird bis Ende 2022 verlängert. Das Bundesinnenministerium hat das notwendige Einvernehmen erteilt.

„Damit können wir weiterhin Menschen aus Syrien helfen. Angesichts der weiterhin dramatischen Lage in dem Bürgerkriegsland ist dies ein Gebot der Humanität“, sagt Thüringens Migrationsminister Dirk Adams. „Die Landesaufnahmeanordnung erleichtert es Menschen mit bereits in Thüringen lebenden Verwandten hier einzureisen. Sie müssen so nicht im immer noch kriegsgeschüttelten Heimatland oder in Lagern der Nachbarstaaten ausharren. Mit den nun verlängerten Regelungen können sie hier in Ruhe ankommen und sich ein neues Leben aufbauen.“

Die Landesaufnahmeanordnung für Syrien gibt es seit September 2013. Sie wurde bereits mehrfach verlängert. Voraussetzungen für die Aufnahme sind unter anderem, dass die Verwandten in Thüringen einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz hier haben und sich bereit erklären, für den Unterhalt der Einreisewilligen zu sorgen. Für die Kosten von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Schwangerschaft müssen die Bürgen aber nicht aufkommen.

Seit Bestehen der Anordnung wurden über 1200 Visa erteilt. Die neue Fassung wird derzeit im Ministerium erarbeitet und in wenigen Tagen den Ausländerbehörden zugesandt.

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