Der Freistaat Thüringen wird den Kommunen die Kosten für die Vorhaltung von Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen erstatten. Einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag zufolge werden die 2017 und 2018 entstandenen beziehungsweise entstehenden nachgewiesenen und nicht durch Leistungen des Landes, des Bundes oder Dritter gedeckten laufenden Kosten für die Bereitstellung von Unterbringungsplätzen erstattet. Für kommunale Investitionen und belegte Unterbringungsplätze erstattet das Land bereits die Kosten. Die nun beschlossenen weiteren Erstattungen für nicht belegte Unterbringungsplätze werden aus dem Haushalt des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz finanziert. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden aufgefordert werden, entsprechende Anträge an das Landesverwaltungsamt zu richten. „Die Kommunen haben mit Unterstützung des Landes in kurzer Zeit und mit viel Engagement rund 15 000 neue Unterbringungsplätze geschaffen und sich verpflichtet, diese für fünf beziehungsweise für zwei Jahre zur Unterbringung von Flüchtlingen bereitzustellen. Aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingsankünfte sind derzeit allerdings mindestens 6000 Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften nicht belegt. Die für die nichtbelegten Plätze anfallenden Kosten werden nicht oder nicht vollständig über geltende Finanzierungssysteme ausgeglichen“, sagt Lauinger. „Das bedeutet für die Kommunen, dass im Einzelfall erhebliche Kostendefizite im Bereich der Flüchtlingsunterbringung auftreten können. Dafür bieten wir den Kommunen nunmehr eine Lösung und weitere Kostenerstattungen an.“ Neben der einzelfallbezogenen Erstattung der entstehenden Unterbringungskosten wird gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auch aus wirtschaftlichen Gründen angestrebt, die bestehenden Aufnahmekapazitäten angemessen zu reduzieren. Hierfür wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. „Eine verlässliche Einschätzung der Flüchtlingszugänge ist angesichts der instabilen geopolitischen Lage allerdings schwierig“, sagt Lauinger. „Gleichwohl sollen die bestehenden Kapazitäten in enger Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern dem tatsächlichen Flüchtlingszugang angepasst werden. Durch die weitgehende Aufhebung der Zweckbindung von Unterkünften haben die Kommunen erweiterte Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen.“
Land unterstützt Kommunen bei Flüchtlingskosten
Der Freistaat Thüringen wird den Kommunen die Kosten für die Vorhaltung von Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen erstatten.