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Kommission ermittelt Fluchtumstände

46/2017

Für die Aufarbeitung der Umstände der Gefangenenentweichung aus der JVA Suhl-Goldlauter hat der Thüringer Justizminister Dieter Lauinger eine externe, unabhängige Kommission eingesetzt.

Für die Aufarbeitung der Umstände der Gefangenenentweichung aus der JVA Suhl-Goldlauter hat der Thüringer Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine externe, unabhängige Kommission eingesetzt. „Nach den bisherigen Ermittlungen lässt sich nicht ausschließen, dass neben individuellem menschlichen Versagen auch organisatorische Abläufe vorliegen, die verbessert werden können. Hierzu soll die Kommission Vorschläge unterbreiten“, sagt Lauinger. Vorsitzender der Kommission wird Wolfgang Suhrbier, ehemaliger Referatsleiter Sicherheit im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. „Er genießt hohen Respekt in Fachkreisen und ist ausgewiesener Fachmann im Bereich Sicherheit“, sagt Lauinger. „Wir haben uns bewusst auch für externe Vollzugsexperten entschieden, die mit unverstelltem Blick die Situation analysieren“, so Lauinger. „Es ist klar, dass Fehler passiert sind. Diese müssen wir abstellen.“ Die Kommission soll alle Entscheidungen und Prozesse im Justizvollzug betrachten und auswerten, die im Zusammenhang mit dem Fall des geflohenen Gefangenen stehen. Dabei soll der gesamte Zeitraum von der Inhaftierung am 6. Juni 2017 bis zur Flucht am 17. Oktober nachgezeichnet werden. „Wir wollen genau wissen, wer auf welcher Grundlage welche Entscheidungen traf und wie sich diese auf den Verlauf der Ereignisse auswirkten“, sagt Lauinger. Für die Zeit der Untersuchung werden die Anstaltsleitungen der JVA Suhl-Goldlauter und Untermaßfeld ausgetauscht. „Auch damit wollen wir absichern, dass die Kommission unbeeinflusst arbeiten kann.“ Inzwischen wurden konkrete Maßnahmen zur Verstärkung von Sicherheit und Ordnung im Thüringer Vollzug ergriffen. Auch disziplinarrechtliche Ermittlungen wurden eingeleitet. Die Bestimmungen für den Transport von Waren aus den Werkstätten wurden noch einmal verschärft und konkretisiert. In der Werkstatt der JVA Suhl-Goldlauter erfolgte eine Besichtigung durch die Sicherheitsgruppe. Dabei wurde Handlungsbedarf in verschiedener Hinsicht aufgedeckt und in der Folge die Verbesserung der dortigen Situation in die Wege geleitet. Für die Mitarbeit des Geflohenen in der Werkstatt lag eine richterliche Genehmigung vor. Laut Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch soll Untersuchungsgefangenen „nach Möglichkeit Arbeit oder sonstige Beschäftigung angeboten werden, die ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigt“ (§ 29, II). Es gab auch keine entgegenstehenden Erkenntnisse. Der Geflohene saß wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft. Aus seinem Bundeszentralregisterauszug, der verschiedene Alias-Namen enthält, ergibt sich, dass gegen ihn mehrere Geld- und kurzfristige Freiheitsstrafen verhängt wurden, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er befand sich der Bundesbehörde zufolge noch nie in Strafhaft. Im bislang letzten Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung wurde ihm eine positive Sozialprognose gestellt.

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