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Keine konkreten Ermittlungsmaßnahmen gegen das ZPS

23/2019
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Gegen das ZPS kam es weder zu Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen noch anderen Grundrechtseingriffen.

Zur Einstellung des Verfahrens gegen das Zentrum für politische Schönheit (ZPS) sagt Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Oberstaatsanwalt Steffen Flieger als amtierender Leiter der Staatsanwaltschaft Gera hat mir auf meine ausdrückliche Nachfrage bestätigt, dass im Rahmen dieses Verfahrens keinerlei Ermittlungsmaßnahmen beantragt oder durchgeführt wurden. Gegen das ZPS kam es weder zu Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen noch anderen Grundrechtseingriffen. Es blieb bei der Feststellung eines Anfangsverdachtes, der nicht bestätigt wurde. Kein Staatsanwalt aus Thüringen – weder aus Mühlhausen noch aus Gera – ist im Ergebnis seiner Prüfungen zu der Auffassung gekommen, dass es im Zusammenhang mit der Kunstaktion des ZPS in Bornhagen zu Straftaten gekommen ist. Das ist gut und richtig. Kunstfreiheit ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut. Die Kunst ist frei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Debattenkultur in unserer Demokratie.“

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