„Für die Justiz stellen in der aktuellen Situation neben der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in den Justizgebäuden insbesondere die Gewährleistung der Öffentlichkeit und die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrages zur Justizgewährung besondere Herausforderungen dar“, sagt Justizminister Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Dabei ist es mir wichtig hervorzuheben, dass es sich bei den Hinweisen des Ministeriums aus Respekt vor und zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit lediglich um Handlungsempfehlungen handelt.“
Den Empfehlungen zufolge sollen die vorhandenen und aktualisierten Pandemiepläne in Kraft gesetzt werden. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden ist bis auf weiteres auf ein unabdingbar notwendiges Maß zu reduzieren. Öffentlich zugängliche Bereiche sollten unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes soweit wie möglich schließen. Es wird empfohlen, Öffnungszeiten auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Soweit möglich, sollten Rechtssuchende und Besucher auf den telefonischen und elektronischen Weg sowie auf die Einreichung von Schreiben per Fax verwiesen werden.
„Trotz allem ist klar: Das Ministerium respektiert und achtet die verfassungsmäßig garantierte richterliche Unabhängigkeit“, sagt Adams. Vorbehaltlich dessen wird angeraten, die Aufrechterhaltung des zwingend erforderlichen Dienstbetriebs und die Durchführung unaufschiebbarer Verhandlungen (zum Beispiel strafrechtlicher Art) sicherzustellen. Die konkrete Prüfung und Ausgestaltung der flexiblen Nutzung bestehender Arbeitsmodelle obliegt den jeweiligen Dienststellen. „Dabei wird vom Ministerium von einer großzügigen Handhabung ausgegangen“, so der Minister.