Bislang bestehen Jugendstationen in Jena und Gera. In diesem arbeiten Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaften zusammen, wenn Kinder, Heranwachsende oder Jugendliche straffällig geworden sind. „Die enge Verzahnung der Behörden führt zu kurzen Dienstwegen und schnellen und abgestimmten Entscheidungen“, so Lauinger. „Daneben ist mit diesem Modell eine deutlich bessere Prävention möglich.“
Die Kooperation der beteiligten Institutionen in den Jugendstationen ermöglicht eine rasche Organisation der Verfahren und eine rasche Einleitung von Konsequenzen. Diese können von erzieherischen Maßnahmen bis hin zur beschleunigten Anklageerhebung vor dem Jugendgericht reichen. „Täter müssen möglichst bald nach der Tat spüren, dass ihr Verhalten nicht toleriert wird. Jugendstationen sind ein erfolgreicher Ansatz, dieses Ziel zu erreichen“, sagt Lauinger. „Gleichzeitig kann mit diesem Modell der helfende Ansatz des Jugendstrafrechts deutlich besser umgesetzt werden.“