Thüringen und Hamburg bringen morgen einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung vorsieht. Zu Unrecht Inhaftierte sollen demnach künftig mit 50 Euro statt bisher 25 Euro pro Hafttag entschädigt werden. „Der Freiheitsentzug ist das äußerste Mittel, dass unser Rechtsstaat für Straftäter vorsieht. Daher besteht auch eine besondere Verpflichtung, für eine Wiedergutmachung zu sorgen, wenn sich herausstellt, dass Inhaftierten zu Unrecht die Freiheit entzogen wurde“, sagt Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Wir wollen die Haftentschädigung pro Tag verdoppeln. Damit gewinnen die Betroffenen zwar nicht die Zeit zurück, die sie in Haft verbracht haben, erhalten aber endlich eine deutlich bessere finanzielle Kompensation.“ Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz einstimmig für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Jetzt schaffen Hamburg und Thüringen mit ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf Klarheit für die Betroffenen. Die bislang letzte Anpassung der Entschädigung für den immateriellen Schaden der Freiheitsentziehung wurde 2009 vorgenommen. Neben der Justizministerkonferenz fordert auch der Deutsche Anwaltverein eine Erhöhung. Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Das betrifft beispielsweise Untersuchungsgefangenen, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen werden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet.
Haftentschädigung deutlich erhöhen
Thüringen und Hamburg bringen morgen einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung vorsieht.