Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Fluggastrechte stärken

33/2019
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Die Rechte der Fluggäste sind ein Thema der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz. Zu dieser kommen die Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern am Donnerstag und Freitag in Mainz zusammen.

„Nach wie vor gibt es bei den Rechten der Fluggäste Nachholbedarf. Dies betrifft insbesondere die Fälle von Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen“, sagt Thüringens Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die maßgebliche EU-Verordnung sieht eine Ausgleichsleistung etwa im Falle von Flugverspätungen zwar derzeit nicht vor; diese ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr aber mittlerweile allgemein anerkannt.

Defizitär bleibt, dass durch die Verordnung keine Frist für die Regulierung von Ausgleichsleistungen bestimmt wird. Anders im Eisenbahnverkehr. Hier sind Voraussetzungen und Umfang einer Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen klar geregelt. Es gilt die Monatsfrist. „Aus verbraucherschutzpolitischer Sicht muss eine derartige Regulierungsfrist durch die EU-Kommission eingeführt werden. Nationale Durchsetzungsstelle für die Einhaltung der Frist ist dann das Luftfahrt-Bundesamt. Verstöße gegen die Regulierungsfrist könnten im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens sanktioniert werden“, so Lauinger.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz wird nun berufen sein, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu bitten, gegenüber der EU-Kommission die Einführung einer Monatsfrist für die Regulierung von Ausgleichsleistungen in Fällen der Annullierung oder großer Verspätung von Flügen anzuregen. Zudem sollen die Fluggesellschaften verpflichtet werden, Versicherungen für den Fall ihrer Insolvenz abzuschließen, die den Fluggästen bereits gezahlte Tickets erstatten.

Unsere sozialen Netzwerke: