Bei den Arbeitsgerichten ist die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Verfahren von 2994 im Jahr 2014 auf 2727 im Jahr 2018 gesunken. Bei den Klageverfahren an den Sozialgerichten gab es im gleichen Zeitraum einen sehr deutlichen Rückgang der Verfahren von 20.946 auf 12.638. Bei den Verwaltungsgerichten stieg die Zahl der anhängigen Verfahren zunächst von 3433 im Jahr 2014 auf 6543 im Jahr 2017. Hintergrund war die deutlich gestiegene Zahl an eingegangenen Asylsachen. „Auf diese Entwicklung haben wir reagiert und das Personal aufgestockt“, sagt Lauinger. „Daraufhin stabilisierte sich die Lage und die Bestandszahlen sanken.“ Ende 2018 waren noch 5769 Verfahren anhängig.
„Mit viel Engagement sind die Kolleginnen und Kollegen der Gerichte dabei, die Verfahrenszeiten und damit auch die Bestände zu reduzieren. Ich danke ihnen für diesen Einsatz“, sagt Lauinger. „Eine zügige Bearbeitung der Verfahren ist Ausdruck einer bürgerfreundlichen Justiz und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Daher bleibt die Stärkung der personellen und sachlichen Ressourcen der Gerichte unser vorrangiges Ziel.“