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Elektronischer Rechtsverkehr startet im Januar

61/2017

Die Thüringer Justiz baut mit Beginn des neuen Jahres die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs aus. „Das ist ein wichtiger Meilenstein“, sagt Justizminister Dieter Lauinger.

Die Thüringer Justiz baut mit Beginn des neuen Jahres die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs aus. „Das ist ein wichtiger Meilenstein“, sagt Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Damit beginnt der Abschied von den Papierakten und es beginnt die Ära der digitalen Justiz.“ Nachdem bereits seit 2007 das Handelsregister elektronisch erreichbar ist, nehmen Staatsanwaltschaften und Gerichte ab dem 1. Januar 2018 förmliche Schreiben von Verfahrensbeteiligten elektronisch über die gesetzlich bestimmten Wege an. In den kommenden Jahren werden weitere Schritte folgen, bis künftig alle Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der elektronischen Akte arbeiten. „Das ist jedoch ein langer Weg, der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz vor eine große Herausforderung stellt. Sämtliche Abläufe innerhalb der Justiz müssen hinterfragt, neu bewertet und gegebenenfalls angepasst werden“, so Lauinger. „Auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren vom elektronischen Rechtsverkehr. Ihre Vertreter wie Anwälte oder Notare können mit der Justiz über die sicheren Übermittlungswege elektronisch kommunizieren.“

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